1. Spielberechtigung

 

Spielberechtigt sind Mitglieder des TCG gemäß der im Restaurant des Clubhauses ausliegenden Mitgliederliste.

Jedes Clubmitglied erhält eine Spielmarke zur Platzbelegung bei Vereinseintritt, spätestens zum Saisoneröffnungsfest vom Platzwart, bzw. vom Wirt bei Vorlage eines Ausweises.

Die Spielmarke ist mit nach Hause zu nehmen und zum Spielen mitzubringen.

Ein „Ersatzmärkchen“ erhalten Spieler, die  ihr Märkchen vergessen oder verloren haben,  bzw. neue Mitglieder bis zur Ausgabe der endgültigen Spielmarken im Restaurant.

2. Belegungsmodus

 

Die Belegung der Plätze erfolgt durch persönliches Anheften der eigenen Spielmarke an der Belegungstafel. Dazu ist die persönliche Anwesenheit auf der Anlage bis Spielbeginn erforderlich. Die Spiele können gemäß Belegungstafel zu jeder ¼-Stunde begonnen werden.

Ist 5 Minuten nach Belegungsbeginn kein(e) 2. Spieler(in) anwesend, und entsprechend an der Belegungstafel markiert, kann die Spielmarke entfernt werden und wartende Mitglieder können nachrücken. Die Belegung muss lückenlos vorgenommen werden.

 

3. Spieldauer

 

Die Spieldauer für ein Einzel beträgt 60 Minuten, für ein Doppel 90 Minuten incl. Platzpflege. Das erste Märkchen kennzeichnet den Beginn, das 2. (oder 4.) das Ende der Belegung.

 

4.  Jugendliche bis 18  Jahre ( und Schüler)

 

Jugendliche sind bis 18:00 spielberechtigt.

Nach 18:00 sind Jugendliche nur dann spielberechtigt, wenn 5 Minuten nach Beginn der Platzstunde kein Anspruch von erwachsenen Clubmitgliedern angemeldet ist.

Ausnahme: An Sonn- und  Feiertagen  sind  Jugendliche auf Platz 1 auch nach 18:00 gemeinsam mit erwachsenen Clubmitgliedern aus ihrer Familie spielberechtigt.

Jugendliche Mitglieder der anderen Dreieicher Tennisvereine dürfen mit jugendlichen Mitgliedern des TC Götzenhain ohne Zahlung einer Platzgebühr bei Nutzung der Spielmarke des jeweiligen Vereines spielen.
 

5. Gastspieler

 

Spielordnung für Gastspieler gemäß gesondertem Aushang.

 

6. Trainingsplan

Der Trainingsplan regelt die Platzbelegung und –reservierung insbesondere während der Hauptspielzeiten für

Die Details zur Belegung der Trainingsplätze sowie der Trainingsplan selbst hängen neben dem Belegungsplan aus.

 

 

8.  Trainer

 

8.1. Trainingsstunden während des vorgenannten Trainingsplanes

8.2. Trainingsstunden  außerhalb des Trainingsplanes.

Für Trainer gelten grundsätzlich die Belegungsregeln wie für Gastspieler gem. Pkt. 5.

 

9. Tennisplatznutzung

 

Die Plätze dürfen nur mit Tennisschuhen betreten werden -, in den ersten Saisonwochen bis Ende April möglichst mit profilschwachen Vorjahresschuhen, da die Plätze noch weich sind.

Beschädigungen an den Plätzen oder den Netzen sind  dem Platzwart, dem Vorstand, ggf. im Restaurant zu melden.
Die Platzpflege gemäss den an den Platzeingängen aushängenden Platzpflegeanleitungen  ist unbedingt einzuhalten . Der Platzwart ist berechtigt, die Plätze wegen Unbespielbarkeit oder zu Platzpflegezwecken zu sperren. Den Anordnungen des Platzwartes ist Folge zu leisten.

 

10. Verstöße

 

Verstöße gegen die Belegungsordnung werden beim ersten Mal mit einer Verwarnung, beim zweiten Mal mit einer Platzsperre von 8 Tagen und beim dritten Mal mit einer Sperre von 4  Wochen belegt.

 

 

 

Tennisclub Götzenhain e.V.
Der Vorstand

22.04.2007